Energie-beratung
Heizungs-anlagen
Lüftungs- und Klimaanlagen
Kälte- anlagen
Sanitär- anlagen
In den Kantonen Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug ist ab 2026 der Einbau eines Wärmeerzeugers auf der EVEN-Plattform unter www.energievollzug.ch einzugeben. Die bisherigen PDF-Formulare EN-3 (in Uri) bzw. EN-103 und EN-120 (in den anderen Kantonen) sind ab 1.1.2026 nicht mehr gültig. Im Kanton Luzern bleibt die Meldung zum Wärmeerzeugerersatz unter www.energiemeldungen.lu.ch bestehen. Alle anderen Energienachweise im Kanton Luzern müssen ab Anfang 2026 ebenfalls in EVEN erstellt werden.
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